Irre: Das Ergebnis eines Fassaden-Billiganbieters!
Geschrieben von Volker Geyer am
Sauber trennt sich die erneuerte Putzschicht wie eine alte, sich lösende Tapete vom Untergrund. Kunde steht „im Regen“. Was ist passiert?
Die 5-jährige Garantierzeit ist gerade abgelaufen, die ausführende Billigfirma ist nicht mehr greifbar.
Der eingesetzte Sachverständige für Gebäudeschäden, Putz- und Malerarbeiten Dennis Michael:
Der nun abgefallene Putz war scheinbar mehrere Jahre intakt, jedenfalls fürs Auge. Das ist erstaunlich wenn man sieht, wie klar und sauber sich die obere Schicht von der unteren löst. Als der Altputz überarbeitet wurde hat man vergessen, diesen mittels Hochdruckstrahlverfahren zu reinigen und als Vorbereitung zur Überarbeitung auf Haftung und Tragfähigkeit zu prüfen. Man merkt auch heute noch, dass der Unterputz eine Trennschicht vorweist, die damals nicht beseitigt wurde.
Da der neue Unterputz und die Putzschicht damals noch im November gemacht wurden liegt es nahe, dass zusätzlich zur fehlenden Vorbereitung auch noch Raureif auf der Fassade lag und damit eine noch größere Gefahr der möglichen zusätzlichen Trennschicht vorhanden war. Diese Seite der Fassade wird -wie man auf dem Foto sehen kann- besonders stark bewittert und wenn die Feuchtigkeit lange genug auf die Fassade einwirkt, gepaart mit der mangelnden Untergrundhaftung, kommt es zu diesem Schadensbild.
Hier hat der Verarbeiter einen wichtigen Arbeitschritt vergessen, kann aber leider nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, da einerseits die Fassade knapp 5 Jahre intakt war und andererseits es diesen Verarbeiter nicht mehr gibt.“
Na so was - da vergisst man einfach mal so einen wesentlichen Arbeitsschritt. War das Unwissenheit der ausführenden Firma? Oder sah man Einsparpotential um seinen Gewinn zu erhöhen? Jedenfalls war die ausführende Firma kein Fach-/Meisterbetrieb, gab der Sachverständige Dennis Michael zu verstehen.
Somit wird das billigste Angebot zur teuersten aller Varianten. Der Eigentümer wird wohl künftig ausschließlich Fach- und Meisterbetriebe mit handwerklichen Arbeiten beauftragen und den Reizen von Billigangeboten widerstehen können.
„Das billigste Angebot kann ich mir nicht leisten.“ hat mal ein Kunde zu mir gesagt.
Eine treffende Aussage, wie ich finde.
(Danke an Dennis Michael http://www.d-m-michael.de für die Freigabe dieses interessanten Beitrags und Foto)
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Bernd Allgoewer
Wenn ich es mir einfach mache sage ich selber schuld.nur mit diesem Komentar ist ja keinem geholfen,aber ein klein wenig Schadenfreude ueberkommt auch uns als serioes ausfuehrender und kalkulierender Maler und Stukateurbetrieb
Wenigstens wurde erkannt das es sich um Pfusch handelt und es wird nicht generell auf das WDVS eingeprügelt. Alerdings wird von einer 5 jährigen Garantiezeit gesprochen. Eher handelt es sich wohl um die 5 jährige Gewährleistungshaftung. Diese würde sich auch auf 30 Jahre verlängern wenn man beweisen könnte, der unterlassene Arbeitsschritt wurde absichtlich gemacht wurde.