Kundin kündigt uns den Gestaltungs-Auftrag mit kuriosen Begründungen.
Geschrieben von Volker Geyer am
Auftragskündigung, Handwerk, Maler
Selbst nach 33 Jahren Unternehmertätigkeit gibt es noch Erlebnisse, die ich vorher nicht kannte. So auch dieses.
Die junge, elanvolle Frau E. entdeckte unsere schönen Gestaltungen im Internet. Sie stehe kurz vor dem Kauf einer kleinen Wohnung und wolle sich diese in Teilbereichen von uns neu gestalten lassen. Wir haben einen Ortstermin vereinbart, wir haben gemeinsam ein Gestaltungskonzept erarbeitet, Frau E. hat von mir ein Angebot bekommen, sie hat uns den Auftrag erteilt und auch bereits eine Anzahlung geleistet und unsere Mitarbeiter begannen mit den Arbeiten. Bis hierhin alles gut.
Nach einer Woche Arbeit unserer Mitarbeiter und 50% erbrachter Leistung schrieb mir die überaus mailaktive und schon im Vorfeld entscheidungsunfreudige Kundin, dass Sie sich nun doch sehr unsicher sei, was die ausgewählten Farben und Gestaltungen anginge. Mir schoss durch den Kopf: „Was? Unsicher? Die Goldfarbe ist schon aufgebracht, die Designertapeten bereits bestellt. Das darf nicht wahr sein.“ Und ich befand mich in diesem Moment auch noch im Ausland, konnte nicht unmittelbar darauf reagieren.
Da uns zufriedene Kunden sehr wichtig sind, habe ich mit Frau E. nach meiner Rückkehr einen neuen Termin in der Wohnung vereinbart. Diesmal war ihre Mutter dabei. „Wie können Sie nur die Dachschrägen mit Mustertapete tapezieren? Wie können Sie nur … Goldfarbe aufstreichen … Perlmutteffektfarbe aufstreichen … das macht man doch nicht … das haben wir früher nie so gemacht.“ Aha: Fremdbeeinflussung! Schade für das tolle Konzept. Die Mutter mischte sich ein, die Tochter war sich nicht mehr sicher. Ein hin und her begann.
„Jetzt sagen Sie mir bitte genau, was Sie anders haben möchten“ versuchte ich zu vermitteln „dann machen wir das.“ Also gut, ich notierte mir die gewünschten Änderungen, arbeitete am gleichen Tag eine neue Kostenaufstellung für die nun geänderten Arbeiten aus und sendete diese an die Kundin. Logisch, dass die bereits verrichteten und seinerzeit beauftragten Arbeiten darin enthalten sind. Zwei ursprüngliche Raufaserwände wurden zwischenzeitlich mit Farbe vergoldet und sollen nun wieder in Raufaserflächen zurückgearbeitet werden.
Die Kundin drängte mich, kurzfristig mit den Arbeiten weiter zu machen. Ich gab ihr zu verstehen, dass dies dann geschehe, wenn sie mir die Auftragsaktualisierung unterschrieben zurückgesendet hat. Durch die besprochenen Änderungen hat sich die Auftragssumme nämlich erhöht. Und das sollte vor Ausführung klar kommuniziert und vereinbart sein, finde ich. Sonst macht das für beide Seiten keinen Sinn.
Einige Tage später bekam ich die oben abgebildete Email mit ziemlich emotionalem Inhalt. Auftragskündigung! Die Begründungen: Ich hätte schlecht beraten und unsere Mitarbeiter hätten schlecht gearbeitet. Und überhaupt … wie schlecht alles gewesen sei. Und vor allem hätte sie den Blogbeitrag von mir über die Kosten einer Handwerkerstunde gelesen. Dazu schreib sie im Wortlaut:
„…und ich frage mich noch viel mehr, wie eine Malerstunde 55 EUR kosten kann? Sagen Sie mir wo ich unterschreiben soll, ich kündige umgehend meinen Job und fange bei Ihnen als Malerin an!!! Für 8.000 EUR brutto im Monat??? Da verdiene ich ja mehr als mein Chef, der Divisionsleiter mit 15 Mitarbeitern und weltweiter Vertriebsverantwortung ist... Tut mir leid, aber hier stimmt irgendwas ganz gewaltig nicht! Ich bin zwar kein Mathegenie, aber das kann ich mir noch ausrechnen... „
Und noch etwas: Wir sollen ihr die geleistete Zahlung wieder komplett zurück überweisen. Aber die bestellten Designertapeten, die sollen wir ihr noch vorbeibringen.
Ob die junge Dame weiß, dass Sie uns im Kündigungsfall nicht nur die geleisteten Arbeiten bezahlen muss, sondern auch noch den entgangenen Gewinn für die nicht geleisteten Arbeiten? So jedenfalls hat es der Gesetzgeber geregelt.
Sachen gibt’s …
Unser Internet-Showroom für Wandgestaltungen hat Frau E. zu uns geführt. In diesem Fall hat’s nicht zusammen gepasst. Aber das ist zum Glück die große Ausnahme.
Übrigens: Wohnaccessoires kaufen wir sehr gerne im Onlineshop von ella-home, oft in ausgefallenem Design. Sich umsehen lohnt sich.
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