Kosten für eine Handwerkerstunde bereits bei 84,45 Euro
Geschrieben von Volker Geyer am
Viele Bauherren und Auftraggeber sehen auf der Handwerkerrechnung einen Stundenpreis von 70, 80 oder sogar 90 Euro und denken: „Der Betrieb verdient sich dumm und dämlich.“
Doch der Rechnungsbetrag ist weder der Verdienst des Facharbeiters noch der Gewinn des Inhabers oder des Betriebs. Der größte Teil wird benötigt, um Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und laufende Betriebskosten zu bezahlen. Das zeigt eine Beispielrechnung aus 2026 der Handwerkskammer Region Stuttgart. Ausgangspunkt ist ein Bruttostundenlohn eines Facharbeiters von 22 Euro. Beim Privatkunden werden daraus am Ende 84,45 Euro brutto, die der Betrieb in Rechnung stellen muss. Wie genau setzt sich das zusammen?
Lohnnebenkosten
Zum Stundenlohn von 22 Euro kommen zunächst 18,45 Euro Lohnnebenkosten. Darin stecken beispielsweise die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung sowie bezahlte Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage. Auch Fortbildungen und andere Zeiten, die nicht direkt beim Kunden abgerechnet werden können, müssen über die produktiven Arbeitsstunden finanziert werden.
Der Geselle kostet den Betrieb damit bereits 40,45 Euro je abrechenbarer Stunde, obwohl sein persönlicher Bruttostundenlohn weiterhin nur 22 Euro beträgt.
Betriebliche Gemeinkosten
Hinzu kommen 26,97 Euro betriebliche Gemeinkosten je Stunde. Dazu zählen Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoff, Werkzeuge, Maschinen, Arbeitskleidung, Versicherungen, Miete, Energie, Telefon, Software, Buchhaltung und Verwaltung. Auch Beratung, Angebotserstellung, Terminplanung, Materialbestellung und Rechnungsstellung verursachen Aufwand. Diese Leistungen sind notwendig, erscheinen aber in der Regel nicht als eigene Rechnungsposition.
Nur 5% kalkulierter Gewinn
Nach Bruttolohn, Lohnnebenkosten und Gemeinkosten sind 67,42 Euro erreicht. Darauf wird ein Gewinn von 3,55 Euro kalkuliert. Der Netto-Stundenverrechnungssatz beträgt somit 70,97 Euro.
Der kalkulierte Gewinn entspricht lediglich rund 5 Prozent des Netto-Stundenverrechnungssatzes. Bezogen auf den vom Privatkunden gezahlten Bruttopreis sind es nur rund 4,2 Prozent. Die Mehrwertsteuer von 13,48 Euro ist ebenfalls kein Ertrag des Betriebs, sondern wird an das Finanzamt abgeführt.
Der Brutto-Stundensatz setzt sich damit wie folgt zusammen:
22,00 Euro Brutto-Facharbeiterlohn,
18,45 Euro Lohnnebenkosten,
26,97 Euro betriebliche Gemeinkosten,
3,55 Euro kalkulierter Gewinn und
13,48 Euro Mehrwertsteuer.
Materialien sind nicht enthalten
Wichtig: Die unmittelbar für den Auftrag benötigten Materialien sind in den 84,45 Euro noch nicht enthalten. Bei einem Maler wären das Farbe, Grundierung, Tapeten, Spachtelmasse, Abdeckmaterial und vergleichbare Baustoffe, diese werden üblicherweise zusätzlich berechnet. Der Stundenverrechnungssatz deckt ausschließlich die Arbeits- und Betriebskosten ab.
Der Kunde zahlt somit 84,45 Euro für eine Arbeitsstunde, von denen lediglich 3,55 Euro als Gewinn vorgesehen sind. Nicht der Lohn des Malergesellen treibt den Preis in die Höhe, auch nicht der Gewinn, sondern vor allem die notwendigen Lohnneben- und Betriebskosten sowie die Mehrwertsteuer.
Das Risiko trägt der Betrieb
Der kalkulierte Gewinn ist nicht garantiert. Unbezahlte Rechnungen, Gewährleistungsfälle, krankheitsbedingte Ausfälle, steigende Kosten, Auftragslücken und Fehlkalkulationen können ihn schnell aufzehren. Das vollständige wirtschaftliche und persönliche Risiko trägt der Unternehmer.
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Hinweis
Die hier gezeigte Berechnung ist eine Beispielrechnung der Handwerkskammer Region Stuttgart. Die betrieblichen Kostenstrukturen können je nach Handwerksbranche und Region unterschiedlich ausfallen.
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