Architekt nimmt unser 200-Euro Beratungsangebot nicht an. Das wäre unüblich und unseriös, sagt er.

Geschrieben von Volker Geyer am

Service im Handwerk, Handwerk Marketing, Beratung im Handwerk

Malerische_Wohnideen - Architekt 200 fugenlose Bodenspachtelung Bodendesign 01b

Vom Kundentermin zurück im Büro, unser Anrufbeantworter blinkt. „Sie haben eine neue Nachricht. Neue Nachricht von heute 11.55 Uhr.“ Ein mir bis dahin nicht bekannter Architekt hat uns auf die Box gesprochen. Er habe ein Problem mit dem Fußbodenaufbau in einem Altbau in Frankfurt. Der Kunde wolle zudem einen gespachtelten Boden haben, es handele sich in diesem Fall lediglich um ein Zimmer.

Oje, das ist so ziemlich die unattraktivste Anfrage, die wir bekommen können. Das Problem mit dem Bodenaufbau bedeutet, dass wir uns Gedanken darüber machen sollen, wie wir einen schwierigen Untergrund für eine Bodenspachtelung hinbekommen und im Ausführungsfall dafür auch die Garantie übernehmen. Da dies ein sehr sensibles Thema ist, geht das nur durch Hinzunahme eines Bodenaufbauexperten aus der Industrie. Ein Fußboden in einem kleinen Zimmer ist kein großer Auftrag – logisch. Es sind mindestens 6 verschiedene Arbeitsgänge erforderlich, die immer über Nacht trocknen müssen. Das heißt, ein Mitarbeiter von uns wäre an 6 Tagen etwa nur jeweils einen halben Tag mit diesen Arbeiten vor Ort beschäftigt. Was mache ich mit diesem Mitarbeiter an den anderen halben Tagen? Der Zufall, dass genau an diesen Tagen ein anderer Halbtagesauftrag in der Nähe anstehen könnte ist so groß, wie ein Sechser im Lotto. Im Prinzip müsste ich dem Kunden 6 ganze Tage eines Mitarbeiters kalkuliewren. Dann schnellt der Preis jedoch so in die Höhe, dass es für den Kunden möglicherweise unattraktiv wird. Alles in allem eine technisch und kalkulatorisch schwierige und zeitaufwendige Anfrage, die da auf unserem Anrufbeantworter schlummerte.

Kurz überlegt, nehme ich den Telefonhörer in die Hand und wähle die Nummer des Architekten. Er schildert mir sein Problem nochmal und fragt nach einem Besprechungstermin mit mir in seinem Büro und dann auf der Baustelle. Ich sagte ihm, dass ich für diesen Termin 200 € verlange, der Betrag wird im Auftragsfall mit der Auftragssumme wieder verrechnet.

Das gefiel dem Architekten überhaupt nicht. „Das ist unüblich und unseriös“ ließ er mich seine Meinung zu meinem Vorschlag unmissverständlich wissen. Eigentlich habe ich schon damit gerechnet, dass der Architekt so reagiert. Und er hat Recht, meine Vorgehensweise ist nicht üblich, leider. Aber ich finde sie nicht unseriös. Soll ich einen halben Tag meiner persönlichen Zeit investieren und mein Wissen und meine Erfahrung kostenfrei an Dritte weitergeben? Genau das wäre in meinen Augen unseriös! Und außerdem: Im Auftragsfall werden die 200 € wieder angerechnet.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Malerische_Wohnideen - Architekt 200 fugenlose Bodenspachtelung Bodendesign 01c

Um solche fugenlosen Bodenspachtelungen (klick) ging es in diesem Gespräch. Gerade was mögliche Rissbildungen und Untergrundhaftung angeht, sind solche Böden ein sehr sensibles Thema.

Grundsätzlich helfen wir gerne, auch in solchen Fällen. Aber ohne Wertschätzung und Anerkennung haben wir damit ein Problem. Ich wäre nämlich regelmäßig in Terminen unterwegs, die erfahrungsgemäß nur selten einen Auftrag ergeben. Und wir leben nun mal davon, dass wir unsere Mitarbeiter bei Aufträgen beschäftigen, die am Ende auch einen wirtschaftlichen Sinn ergeben.

Unsere 200 € Regelung sehen wir als ein Wertschätzungs- und Anerkennungsfilter, der uns schon zahlreiche Zeitdiebe und Problemaufträge fern gehalten hat. Vermutlich auch in diesem Fall.

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