Die Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn soll gelockert werden.
Geschrieben von Volker Geyer am
Endlich mal was Vernünftiges aus der Politik
Diese Info habe ich gerade in der Malerfachzeitschtift „Mappe“ gelesen. Die Aufzeichnungen von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sollen entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Nur für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich bleibe die Aufzeichnungspflicht unverändert, dort nun bis zur Einkommensschwelle von 2958 Euro.
Das ist ja mal eine positive Nachricht aus der Politik, gerade auch für uns Handwerksbetriebe. Für unseren Betrieb bedeutet das, im Januar von Null auf Hundert was die Aufzeichnungpflicht betrifft und ich Kürze von Hundert wieder auf Null. Verrückte Welt, verrückte Politik. Würden die nur hin und wieder mal vorher den betreffenden Menschen zuhören, würden solche schwachsinnigen Regelungen erst gar nicht eingeführt.
Ab wann gilt diese Lockerung eigentlich, weiß das Jemand?
Jedenfalls habe ich dann mehr Zeit für unsere Kunden und unsere Gestaltungsmaler-Partnerfirmen.
Einen Kommentar schreiben