BGH-Urteil: Wasserschäden durch schadhafte und undichte Silikonfugen - wer bezahlt den Schaden?
Geschrieben von Volker Geyer am
Die Hauptfunktion von Silikonfugen besteht darin, das Eindringen von Wasser zu verhindern. Doch wer ist verantwortlich, wenn undichte Fugen zu einem Wasserschaden führen?
Bezahlt die Gebäudeversicherung?
Normalerweise übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für Wasserschäden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: IV ZR 236/20) zeigt. Wenn undichte Fugen der Auslöser für den Schaden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der konkrete Wortlaut im BGH-Urteil: „Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen“.
Im konkreten Fall handelte es sich um eine undichte Silikonfuge in der Dusche, die zu einem Schaden von 17.000 Euro führte. Das BGH argumentierte, dass die Versicherungsbedingungen nur eine Entschädigung vorsehen, wenn Wasser aus Einrichtungen austritt, die mit dem Rohrsystem verbunden sind. Da die undichte Fuge keine Verbindung zu einem Rohrsystem hatte, war der Schaden nicht versichert.
Gefahrenstelle SILIKONFUGEN
Wichtiger Hinweis: Viele Silikonfugen sind Wartungsfugen
Silikonfugen sind ein wichtiger Bestandteil in vielen Bereichen des Hauses, ob in der Dusche, Badewanne, Fensterrahmen oder an der Arbeitsplatte in der Küche. Sie haben eine wichtige Funktion: Sie verhindern das Eindringen von Wasser und Schmutz zwischen zwei unterschiedlichen Materialien. Doch Silikonfugen halten nicht ewig, oft werden sie unterschätzt und vernachlässigt, obwohl viele von Ihnen als Wartungsfugen gelten.
Generell empfehlen Experten eine Kontrolle der Fugen alle 6 bis 12 Monate, um sicherzustellen, dass sie noch intakt sind und ihre Funktion erfüllen. Bei einer regelmäßigen Reinigung können zudem beschädigte Stellen leichter erkannt werden.
In stark beanspruchten Bereichen wie in der Dusche oder an Arbeitsplatten in der Küche, wo Wasser, Feuchtigkeit und Schmutz stark auf die Fugen einwirken, kann es erforderlich sein, die Fugen alle 2 bis 3 Jahre zu erneuern um die Funktion zu erhalten und um am Ende teure Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zu vermeiden.
Ist eine Silikonfuge beschädigt, sollte sie umgehend erneuert werden. Hierbei ist es wichtig, das richtige Material für die jeweilige Anwendung zu verwenden. Es gibt unterschiedliche Arten von Silikon, die für verschiedene Anwendungen geeignet sind. Für den Einsatz in Feuchträumen, wie der Dusche oder der Badewanne, sollten spezielle Feuchtigkeit abweisende Silikone verwendet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen und um teure Schäden zu vermeiden.
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Jordan65
Das ist mal ein teurer Wasserschaden wenn es selbst bezahlt werden muss. Sollte der Vermieter beim Einzug aber nicht drauf hinweisen, dass im Bad keine Silikonfugen vorhanden sind?
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Volker Geyer
Danke für Ihren Kommentar! Juristisch können wir da keine Ratschläge geben. Nur: Ein Bad ganz ohne Silikonfugen ist mir noch nicht begegnet. Viele Grüße
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Thomas Brand
Komplett ohne flexible Fugen ist ein Bad nicht zu realisieren. Allerdings ist zwingend eine gute Abdichtung nach DIN nötig. In der Regel wird das Bauwerk durch die Abdichtung geschützt. Sofern man nicht auf die Idee kommt, alte Silikonfugen mit einem Messer zu entferne und so die Abdichtung zerstört. Der Hersteller Sika hat sehr gute PU-Dichtstoffe, die sind langlebiger. Außerdem gibt es auch Silikone für Schwimmbäder und Einsatz unter Wasser, die ebenfalls langlebiger sind. Die modernen Silikone sind durch Pigmente und Mischungen einfach zu verarbeiten und das hat halt auch seine Nachteile bezüglich der Langlebigkeit.
Der Mieter ist angehalten Mängel rechtzeitig an den Vermieter zu melden. Da der Vermieter wohl nicht die Wohnung technisch , stetig überprüfen kann. Da hilft der Mieterschutzbund bezüglich der rechtlichen Beratung weiter.Ich würde empfehlen auf Industriedichtstoffe zurück zu greifen. Die Produkte sind einfach besser.
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Volker Geyer
Vielen Dank für Ihre wertvollen Hinweise. Beste Grüße
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Guten Tag Herr Geyer,
ein sehr interessanter Artikel.
Aber, wer kommt für den Schaden auf, z.B. im Rahmen der Gewährleistung?
Lieber Herr Horr, vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Erfahrung hat gezeigt, jeder Fall sollte individuell betrachtet und bewertet werden. Auch im Rahmen einer Gewährleistung muss nicht zwingend der Gewährleistende dafür geradestehen. Konkretere Antworten können Ihnen sicher Juristen geben oder Gutachter. Viele Grüße